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Beitragssätze ab 01.01.2025

 

1000Allgemeiner Beitragssatz14,60 %
3000Ermäßigter Beitragssatz14,00 %
 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz3,50 %
 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz2,50 %
0001Pflegeversicherung3,60 %
 Beitragszuschlag für Kinderlose0,60 %
 Beitragsabschlag für das zweite bis fünfte Kind je0,25%
0100Rentenversicherung18,60 %
0050Insolvenzgeldumlage0,15 %
0010Arbeitslosenversicherung2,60 %
 Beitragssatz aus Versorgungsbezug plus kassenindividueller Zusatzbeitragssatz.18,10 %

 

Eine Übersicht im PDF Format des GKV-Spitzenverbandes: 

Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025

 


 

Umlagekassen 2025

 

  UmlagesatzErstattung
U1Bei Krankheit2,70 %65 %
U2Bei Mutterschaft0,36 %100 %
U2Beschäftigungsverbot0,36 %120 %

 


 

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: 73.800 Euro [bisher 69.300 Euro]

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze – maßgebend für bestimmte Bestandsfälle der privaten Krankenversicherung: 66.150 Euro [bisher 62.100 Euro]

 

Bezugsgrößen

Bezugsgröße: 44.940 Euro jährlich bzw. 3.745 Euro monatlich.

 

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung: 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro/Monat) [bisher 62.100 Euro pro Jahr (5.175 Euro/Monat)].

Im Jahr 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung eine in Ost und West einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro jährlich (8.050 Euro/Monat).

 


 

Fälligkeit der Beiträge 2025

 

Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit1

 

MonatJan. Feb.MärzAprilMaiJuni
Fälligkeitstag29.26.27.28.27.26.
MonatJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez
Fälligkeitstag29.27.26.28./29.26.23.

Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist. 

 

Der drittletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher  Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die bkk melitta hmr  hat ihren Sitz in Minden (NRW). Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
 
Bitte beachten Sie bei Ihrer Zahlung, dass der Beitrag nur dann pünktlich gezahlt ist, wenn die Beitragszahlung am drittletzten Bankarbeitstag dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben ist.

 


 

Abgabetermin Beitragsnachweis 2025

 

Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit1

 

MonatJan.Feb.MärzAprilMaiJuni
Abgabetag27.24.25.24.23.24.
Monat JuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez
Abgabetag25.25.24.24.2 / 27.24.19.

Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

Gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist. 

 

 

Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises gilt der zweite Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge.
 
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in Ihrer Besprechung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzuges klargestellt, dass die Aussage, nach der der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages vorliegen muss, so zu verstehen ist, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr dieses Tages vorzuliegen hat. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann.

 


 

Beitragsnachweis

 

Für maschinelle Datenübermittlung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen gelten: 

 

  • Betriebs-Nr. der bkk melitta hmr: 369 169 35
  • Empfänger-Betriebs-Nr. der BITMARCK Service GmbH: 353 821 42  
  • sv.net: Software Beitragsnachweise, Meldungen, AAG Erstattungsanträge etc.

 

Seit dem 01.01.2006 können Sie Meldungen nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen oder mit Hilfe maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die bkk melitta hmr übermitteln.
 
Seit dem 01.01.2011 ist das elektronische Erstattungsverfahren auch für AAG Erstattungsanträge (zur U 1 und U 2) sowie für die Meldung von Versorgungsbezügen verpflichtend. Auch für Verdienstbescheinigungen ist die maschinelle Übermittelung ab 01.01.2011 Pflicht.  
 
Interessierte Arbeitgeber erhalten die Vollversion oder Updates der notwendigen Software der Firma ITSG unter folgendem Link: https://www.itsg.de/produkte/sv-net/

Bei technischen Problemen hilft Ihnen die ITSG unter der Rufnummer: 06104 600500

 


 

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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

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