Zum Hauptinhalt springen

Versicherung & Beiträge FAQ

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der bkk melitta hmr beträgt seit dem 01.01.2024 1,6 %.

Er ist somit unterdurchschnittlich im Vergleich zu dem bundesdurchschnittlichen Beitragssatz von 1,7 %, bei überdurchschnittlichen Leistungen!

Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz der bkk melitta hmr erhalten, informieren Sie uns umgehend über Ihre aktuellen Umstände. 

Ihr Arbeitgeber wird Sie nach Ihrer aktuellen Krankenkasse fragen. Fordern Sie Ihre Mitgliedsbescheinigung bei uns an. 

Eine Mitgliedsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Onlinegeschäftsstelle anfordern. Sie erhalten die Bescheinigung dann direkt als Dokument in Ihr digitales Postfach oder auf dem Postweg.

Sie können selbstverständlich auch gerne telefonisch eine Mitgliedsbescheinigung anfordern: 0571 93409-0

Nach Feststellung Ihres Arbeitgebers überschreitet Ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gehören unter Umständen nicht mehr zum pflichtversicherten Personenkreis. Wir werden Sie automatisch über Ihren Statuswechsel und über Ihr Wahlrecht zur Fortsetzung Ihrer Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied schriftlich informieren.

Sie haben das Wahlrecht, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang unseres Schreibens Ihren Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse zu erklären oder weiterhin Ihren umfassenden Krankenversicherungsschutz als freiwilliges Mitglied unserer BKK fortzusetzen. Sie profitieren dann weiterhin von unseren TOP-Leistungen. Hierzu müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Der Gesetzgeber hat alle Krankenkassen dazu verpflichtet, die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung in regelmäßigen Abständen durch einen Fragebogen festzustellen.

Hierbei sind die Versicherten zur Mitwirkung verpflichtet. Diese Feststellung hat auch dann zu erfolgen, wenn sich keine Änderungen in dem vergangenen Jahr ergeben haben. 

Wer keine Berufsausbildung gegen Arbeitsentgelt ausübt, kann bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert werden. Die Familienversicherung ist dabei beitragsfrei. Haben Sie ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt begonnen, verlängert sich die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie ein Jugendfreiwilligendienst im Ausland ohne Arbeitsentgelt ermöglichen eine Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. 

Für die Überprüfung Ihrer individuellen Situation rufen Sie uns gerne an. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Seite. 

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (z. B. ein Jahr nach Ausstellung des letzten Einkommenssteuerbescheides) die beitragspflichtigen Einnahmen ihrer freiwilligen Mitglieder zu überprüfen.

Auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben und auch Ihr Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt, bitten wir Sie den Einkommensfragebogen unbedingt zurück zu senden. Sie können gerne vermerken, dass keine Änderungen eingetreten sind und/oder Ihr Einkommenssteuerbescheid derzeit noch nicht vorliegt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Der Freibetrag für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V liegt 2024 bei 176,75 Euro in der Krankenversicherung. 

Nein, der Freibetrag gilt nur in der Krankenversicherung. Liegen Ihre Versorgungsbezüge in Summe unter dem Betrag von 176,75 Euro und Sie sind versicherungspflichtiges Mitglied der bkk melitta hmr sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Auf der Internetseite der Rentenversicherung finden Sie wertvolle Hinweise zum Thema „Hinzuverdienst“.

Hier geht's zur Internetseite der Rentenversicherung.