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Gesundheitsservice Management

Kliniksuche

 

Für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren stehen Kliniken unseres Gesundheitsservices (GSM) zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Homepage unseres Partners Gesundheitsservice Management : https://www.muvaki.info/

 


 

Kosten

 

Wir dürfen grundsätzlich alle 4 Jahre die Kosten übernehmen. Sie als Elternteil zahlen lediglich einen Betrag von 10 Euro pro Tag zu. Für Kinder und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entfallen diese.

 


 

Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen - So geht's

 

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorgekur oder Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen den Vordruck Muster 64 zur Verfügung. Ist Ihr Kind ebenfalls behandlungsbedürftig, verwendet Ihre Kinderärztin oder Kinderarzt den Vordruck Muster 65

  • Sie füllen den Vordruck gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

  • Anschließend reichen Sie den Vordruck bei uns ein – persönlich, per Post oder per E-Mail.

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen auf die medizinische Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur und teilen Ihnen unsere Entscheidung mit.

 


 

 

Häufige Fragen

  • In der Regel dauert eine solche Kurmaßnahme 3 Wochen.
  • Eine Begleitung des Kindes ist grundsätzlich bis zum 12. Geburtstag des Kindes möglich. 
  • Damit Sie beruhigt Ihre Anwendungen und Therapien wahrnehmen können ist es sinnvoll, wenn ihr Kind bereits Erfahrungen mit einer Fremdbetreuung hat (beispielsweise im Kindergarten oder durch eine Tagesmutter).
  • Die behandlungsbedürftigkeit des Mutter/des Vaters steht grundsätzlich im Vordergrund.
  • Sofern auch die Kinder therapiebedürftig sind, kann eine Prüfung nach Vorlage der ärztlichen Unterlagen des Kinderarztes/ der Kinderärtzin (Muster 65) erfolgen
  • Ja. Die sogenannten Mütter- und Väterkuren
  • Diese sind ein spezielles Angebot für Elternteile die alleine (ohne Kinder) an einer stationären medizinischen Vorsorgemaßnahme teilnehmen. 
  • Neben den medizinischen Voraussetzungen ist es erforderlich, dass das Elternteil in der Erziehungsverantwortung ist (gemeinsamer Haushalt mit min. einem Kind bis 17 Jahre) 
  • Ja. Wir übernehmen die Fahrkosten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Die Erstattung ist begrenzt auf 0,20 Euro je km, wenn Sie mit dem privaten PKW anreisen. Sie erhalten max. die Kosten die bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Sparpreis, 2. Klasse) entstehen würden. 

 

 


 

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Petershagen
Karina Lamatz
05707 90055-16

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Rehabilitation
Petershagen
Elke Schmitt
05707 90055-15

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Rehabilitation
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Sarah Kubatzki
05707 90055-13

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Bereich: Rehabilitation