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Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN - Was bedeutet das?

In Deutschland können Sie medizinische Leistungen unter anderem beim Arzt oder Zahnarzt mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Die Bezeichnung G2 und G2.1 stehen für Versicherungskarten der aktuellen zweiten Generation.

Jedes Mitglied & alle Familienangehörigen erhalten ihre eigene eGK. Damit Ihre aktuellen Daten bei einem Arzt- oder Zahnarzttermin eingelesen werden können, legen Sie die eGK einfach in der Praxis vor. Der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer kann so die erbrachte Leistung entsprechend abrechnen.

Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die eGK, die wir Ihnen zuletzt zugeschickt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gültigkeitsdatum der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer eGK noch nicht erreicht wurde.

Auf der eGK sind unter anderem diese Daten gespeichert:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Versichertennummer
  • Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied oder mitversicherter Angehöriger)
  • Gültigkeitsdauer sowie
  • die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen).

In Zukunft ist darüber hinaus auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten, geplant – falls Sie als Patient dem zustimmen. 

Für die Nutzung weiterer neuer digitaler Angebote, können Sie die Funktionen Ihrer eGK (Version G2.1), mittels persönlicher Identifikationsnummer (PIN), freischalten lassen und nutzen. Dazu zählen die E-Rezept-App, die elektronische Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM). Das neue PIN-Verfahren schützt Ihre auf der eGK hinterlegten medizinischen Daten. 

Vergleichbar mit Ihrer Geheimzahl in Verbindung mit Ihrer Bankkarte, ist die PIN Ihre persönliche Identifikations-Nummer zu Ihrer eGK. Sie ist nur Ihnen bekannt.  Wenn Sie aufgefordert werden Ihre PIN einzugeben, bestätigen Sie damit, dass Ihre Eingaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Speichern von medizinischen Informationen, rechtmäßig sind!

Sie brauchen eine aktuelle eGK mit NFC-Technologie um die PIN zu erhalten. Diese erkennen Sie daran, dass auf der eGK eine 6-stellige Card-Access-Number (CAN) aufgedruckt und die Karte mit dem NFC-Symbol versehen ist

Die PIN dürfen wir nur im Zuge einer Identifizierung Ihrerseits mit vorliegender NFC-fähiger eGK ausgeben.  

Zur Identifizierung:

  • Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können wir Ihnen den PIN per Brief durch den Postboten zustellen lassen. Sie müssen sich gegenüber dem Postboten mit Ihrer NFC-fähigen eGK und einem gültigen Ausweisdokument ausweisen oder besuchen Sie uns in einem unserer ServiceCenter. Bringen Sie bitte Ihre NFC-fähige eGK und ein gültiges Ausweisdokument mit.
  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und bei Betreuten kann die Zustellung durch den Postboten oder die Online-Funktion nicht genutzt werden. Daher müssen Erziehungsberechtigte oder Betreuende sich persönlich in einem unserer ServiceCenter ausweisen und die elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument des Minderjährigen beziehungsweise des Betreuten vorzeigen. Bitte bringen Sie als Erziehungsberechtigte oder Betreuende somit ein eigenes Ausweisdokument sowie die Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument unseres/unserer Versicherten mit. 

Die Funktionen Ihrer eGK können bei einem Verlust der PIN oder bei dreimaliefer Falscheingabe nicht mehr genutzt werden.

Mittels PUK* ist eine Entsperrung noch nicht möglich, Sie benötigen für die weitere Nutzung der Funktionen eine neue PIN die zusammen mit einer neuen eGK ausgestellt wird.

*PUK (Personal Unlock Key – persönlicher Freischaltschlüssel)
Der PUK ist dafür da, die PIN zurückzusetzen, wenn Sie diese dreimal falsch eingegeben haben. Ihre Karte können Sie nur mit dem PUK wieder entsperren.

Nein – die eGK dient wie bisher als Nachweis Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für das Einlesen und ggf. Aktualisieren der auf der eGK enthaltenen Versichertendaten (wie Anschrift, Geburtsdatum, Versichertenstatus, etc.) benötigt Ihr Arzt keine Freigabe mit der PIN. Sie legen einfach wie gewohnt Ihre eGK vor und Ihr Arzt behandelt Sie!

In der Regel erhalten Sie kurz vor Beginn der Mitgliedschaft Ihre elektronische Gesundheitskarte. Sie können ganz einfach hier ihr Bild über unsere Webseite an uns übermitteln. Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, lassen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Antrag zukommen.

Grundsätzlich ist eine eGK auf Grund ihrer Zertifikate im Chip maximal fünf Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit müssen wir eine neue eGK ausstellen. Außerdem wird bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) oder bei Einreichung eines (neuen) Lichtbildes eine neue Gesundheitskarte erforderlich. Sollte die eGK verloren gegangen oder defekt sein, wird natürlich auch eine neue Karte ausgestellt.

Wenn uns bereits ein Foto von Ihnen vorliegt, können Sie eine neue Karte jederzeit ganz einfach selbst in der Onlinegeschäftsstelle anfordern. Sie erhalten diese dann innerhalb von maximal drei Wochen.

Wenn uns noch kein Foto von Ihnen vorliegt, benötigen wir ein Foto von Ihnen. Nutzen Sie zur Übermittlung des Fotos gern unseren Lichtbildservice auf unserer Webseite oder nutzen Sie auch hier unsere Onlinegeschäftsstelle.

Die elektronische Gesundheitskarte wird ab einem Alter von 15 Jahren mit einem Lichtbild des Versicherten versehen.

Nutzen Sie zur Übermittlung des Fotos gern unseren Lichtbildservice auf unserer Webseite oder nutzen Sie unsere Onlinegeschäfsstelle.

Das Lichtbild hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Kurze Zeit vor Ablauf dieser Frist werden wir Sie anschreiben und um Einreichung eines neuen Lichtbildes bitten. Sollte sich Ihr äußeres Erscheinungsbild deutlich verändert haben, können Sie uns natürlich auch schon vor Ablauf dieser Frist ein neuen Bild einreichen. Sie erhalten dann automatisch eine neue eGK.

Grundsätzlich wird jede eGK mit Lichtbild erstellt

Ausnahmen:

  • Bei Kindern unter 15 Jahren
  • Bei Personen die an der Erstellung des Lichtbildes nicht mit wirken können – zum Beispiel bettlägerige Personen und Personen in geschlossenen Einrichtungen. Die Personen müssen bei uns einen Antrag stellen.

Auf der Vorderseite ist ein Punkt mit nach rechts oben und links unten abstrahlenden Wellen angebracht. Dieses Symbol weist darauf hin, dass die Karte NFC-Techniken unterstützt.

Das CE-Zeichen ist auf der Rückseite der Karte aufgebracht. Es zeigt an, dass die Karte den geltenden Anforderungen genügt, die in der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) der Europäischen Gemeinschaft festgelegt sind.

Der durchgestrichene Mülleimer, auf der Rückseite, weist darauf hin, dass die Karte als Elektrogerät gilt und damit nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf.  Senden Sie uns bitte alte Karten zurück, damit wir diese datenschutz- und umweltgerecht entsorgen können.

Ein Near-Field-Communication-Chip (NFC-Chip) nutzt einen Funkstandard zur drahtlosen Datenübertragung. Dabei müssen sich zwei Geräte (hier Lesegerät oder Smartphone und Karte) in einem Abstand von nur wenigen Zentimetern befinden. NFC bietet daher eine große Sicherheit gegen das Abhören, da mögliche Spione sich Ihnen auf engstem Raum nähern müssten.

Die Technik wird bereits regelmäßig beim neuen Personalausweis sowie vielen Bankkarten verwendet. Eine Abschirmung vor unbefugten Zugriffen ist leicht durch den Einsatz von Schutzhüllen, aber auch durch das Stapeln mehrerer solcher Chipkarten zum Beispiel im Portemonnaie möglich. Zusätzlich ist die auf der eGK aufgedruckte CAN (Card Access Number) zwingend im Lesegerät einzugeben, sonst ist ein Auslesen des Chips mittels NFC nicht möglich.

Unsere aktuellste Version der eGK ist mit der NFC-Funktion ausgestattet. Per NFC-fähigem Smartphone können Sie so kontaktlos auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen.

Nein, denn beim ersten Stecken der eGK beim Arzt oder Zahnarzt (im Quartal) werden die Daten auf dem Chip automatisch abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. Zugleich wird die Gültigkeit der Karte geprüft. Ein möglicher Missbrauch soll auf diese Weise verhindert werden, wenn Ihre eGK in falsche Hände gelangt ist.

Die Aktualisierung kann nicht genutzt werden, wenn die von Ihnen besuchte Arztpraxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist. Wir helfen Ihnen gern, die Daten auf den neuesten Stand zu bringen.

 


 

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an: 

 

E-Mail an info@bkk-melitta.de oder melden sich telefonisch unter 0571 93409-0.