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Zahnersatz

Kinder unter 6 Jahren


Im Alter von ca. 2 Jahren ist das Milchgebiss von Kindern vollständig vorhanden. Spätestens ab diesem Alter sollte Ihr Kind regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen. Die bkk melitta hmr bietet zu den „normalen“ halbjährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen auch drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat an. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst eine Kariesrisikobestimmung sowie die Ernährungs- und Mundhygieneberatung eines Elternteils.  Desweiteren erfolgt eine Aufklärung über Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne. Speziell für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern gibt es ein extra Untersuchungsheft. Nähere Informationen darüber finden Sie auf dem Internetportal der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen Lippe.

 

Hinweis:
Bei besonders kariesanfälligen Kindern übernimmt die bkk melitta hmr auch die Kosten für eine Behandlung der Zähne mit Fluoridlack sowie das Entfernen von weichen Belägen. Durch diese Maßnahmen wird der Zahnschmelz widerstandsfähiger gemacht.

 


 

Für 6- bis 17- Jährige

 

Kinder im Alter zwischen 6 und 17 Jahren wird eine halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung sowie die Individualprophylaxe empfohlen. Die Individualprophylaxe ist ein Mundhygieneprogramm das ganz individuell auf die persönliche Mundsituation abgestimmt ist.

 

Folgende Leistungen beinhaltet das Individualprophylaxe-Programm:

  • Mundhygienetraining inkl. praktischer Übungen von Mundhygienetechniken sowie das  
  • Reinigen der Zahnzwischenräume
  • Fluoridierung der Zähne inkl. das Beseitigen von weichen Belägen
  • Versieglung von kariesfreien Zahnfissuren bei den großen Backenzähnen

 


 

Erwachsene

 


Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich, besser aber halbjährlich, an der kostenfreien zahnärztlichen Kontrolluntersuchung  teilnehmen. Je früher Zahnerkrankungen erkannt und behandelt werden, desto länger ist die Lebensdauer Ihrer Zähne. Sollten Sie dann doch einmal Zahnersatz benötigen, sparen Sie mit dem Nachweis dieser Untersuchungen (Bonusheft) bares Geld.   

Nähere Informationen zum Thema „Bonus bei Zahnersatz“ finden Sie unter „Zahnersatz“.

 


 

Haben Sie Fragen?

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Minden
Marion Koch
0571 93409-1135

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin