Mutterschaftsgeld
Damit Sie auch als werdende Mutter finanziell abgesichert sind, ersetzt das Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall während der Zeit des Mutterschutzes.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle weiblichen Mitglieder unserer Krankenkasse, die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Schutzfrist beschäftigt sind und Ihnen Arbeitsentgelt entgeht oder das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde.
Beantragung des Mutterschaftsgeldes
Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in der der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Die Rückseite der Bescheinigung ist gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Die Bescheinigung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, damit wir diese als Antrag anerkennen können.
Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten sogar für 12 Wochen nach der Geburt) von uns bezahlt.
Dauer des Mutterschaftsgeldes
Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie während der Schutzfrist, diese beginnt sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld.
Wichtig
Sobald Ihr Kind geboren ist, lassen Sie uns bitte die Geburtsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse im Original zukommen.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Ramona Weber
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Bereich: Allgemeine Leistungen
Julia Wilhelms
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Bereich: Allgemeine Leistungen
Sarah Amberge
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Bereich: Allgemeine Leistungen
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Bereich: Allgemeine Leistungen
Stephan Bayer
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Selina Salerno
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