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Beantragung des Mutterschaftsgeldes

 

Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in der der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Die Rückseite der Bescheinigung ist gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Die Bescheinigung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, damit wir diese als Antrag anerkennen können.

Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten sogar für 12 Wochen nach der Geburt) von uns bezahlt.

 


 

Dauer des Mutterschaftsgeldes

 

Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie während der Schutzfrist, diese beginnt sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld.

 


 

Wichtig

 

Sobald Ihr Kind geboren ist, lassen Sie uns bitte die Geburtsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse im Original zukommen.

 


 

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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

 

Minden
Ramona Weber
0571 93409-1147

Abteilung: Versichertenservice
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Herford
Julia Wilhelms
05221 1026-325

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Bünde
Sarah Amberge
05223 65316-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

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Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
Stephan Bayer
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Selina Salerno
02262 7123-121

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