Ambulante Vorsorgemaßnahmen
Medizinische Vorsorgemaßnahmen haben das Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorzubeugen, chronische Krankheiten zu vermeiden oder zu lindern oder eine Pflegebedürftigkeit abzuwenden.
Sie setzen ein, wenn die ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, sowie Heil- und Hilfsmitteln am Wohnort nicht mehr ausreicht.
Unterschied zur Reha: Mit einer Vorsorgemaßnahme sollen Krankheiten und ihre Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden Erkrankung soll vorgebeugt werden. Bei einer Reha soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.
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Bäderkalender
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Ärztlicher Befundbericht
Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kann in einem anerkannten Kurort Ihrer Wahl in Deutschland oder in einem der folgenden Länder stattfinden:
Bulgarien, Frankreich, Estland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn
Den Zeitraum und die Unterkunft zu Ihrem Genesungsprozess suchen Sie sich selbst aus und buchen ihn ebenfalls selbst.
Hier gelangen Sie zum Bäderkalender für Deutschland: https://www.baederkalender.de/kurorte-finden/
Kosten
Kurort innerhalb Deutschlands:
Wir übernehmen die Kosten für den Kurarzt und verschiedene Kurheilmittelanwendungen wie beispielsweise Krankengymnastik, Moorpackungen oder Massagen. Zu diesen Anwendungen zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie 10 Euro Verordnungsgebühr.
Kurort innerhalb der europäischen Gemeinschaft:
Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Heilmittel. Bitte beachten Sie, dass die Kostenerstattung nur für in Deutschland zugelassenen Heilmittel bis zu Höhe der deutschen Vertragssätze erfolgen kann. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Verwaltungskosten werden in Abzug gebracht.
Kompaktangebote
Hinweis: Über unseren Kooperationspartner GSM haben Sie die Möglichkeit die Kompaktangebote „Fit und Vital“ (innerhalb Deutschlands) und die „Aktivwochen in Europa" (innerhalb der europäischen Gemeinschaft) zu buchen.
Die Katalogbestellung für Fit und Vital und die Aktivwochen in Europa sowie die Sichtung der Angeboten können Sie über die Homepage unseres Kooperationspartner GSM vornehmen: https://www.gsm-gesund.de/katalogbestellungen/
Unser zusätzlicher Zuschuss:
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen zahlen wir zusätzlich zu den Anwendungen einen Zuschuss von 13 Euro täglich. Chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren bezuschussen wir sogar mit 21 Euro pro Tag.
Wir beteiligen uns somit neben den Heilmittelanwendungen an den Reisekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort.
Ambulante Vorsorgemaßnahme beantragen - so geht's
- Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin auf und besprechen Sie Ihr Anliegen. In diesem Gespräch soll festgestellt werden, welche Behandlung aus medizinsicher Sicht notwendig und sinnvoll ist. Ist bei Ihnen eine Vorsorge notwendig und ausreichend und sollte diese ambulant oder stationär erfolgen.
- Lassen Sie sich bei medizinischer Notwendigkeit der Leistung einen ärztlichen Befundbericht erstellen.
- Füllen Sie selbst den Selbstauskunftsbogen aus.
- Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht mit Ihrem Selbstauskunftsbogen und ggf. weiteren medizinischen Befund-/ Entlassungsberichten, Medikationsplänen oder ähnliches bei uns ein
Formulare zum Download
Ärztlicher Befundbericht - Empfehlung einer Vorsorgemaßnahme. Bitte nehmen Sie diesen mit zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin und lassen ihn ausfüllen
Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme - bitte füllen Sie diesen selbst aus
Häufige Fragen
Gilt für die ambulante Vorsorge Arbeitsunfähigkeit?
- Nein. Wenn Sie erwerbstätig sind, ist für diese Zeit nur der Urlaub oder die unbezahlte Freistellung möglich. Bitte klären Sie die Art der Freistellung mit Ihrem Arbeitgeber.
Muss ich für die Anwendungen während der ambulanten Vorsorge Zuzahlungen leisten?
- Ja. Sie zahlen 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (min. 5 Euro, max. 10 Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie 10 Euro Verordnungsgebühr pro Verordnung
Werden die Fahrkosten zum Kurort übernommen?
- Mit unserem kalendertäglichen Zuschuss beteiligen wir uns nicht nur an den Kosten der Unterkunft und Verpflegung, sondern auch an Ihren Kosten für die An- und Abreise.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Julia Wilhelms
05221 1026-325
Bereich: Allgemeine Leistungen
Sara Prasuhn
05223 65316-13
Bereich: Allgemeine Leistungen
Hannelore Neufeld
05772 20044-10
Bereich: Allgemeine Leistungen
Angela Niemann
05707 90055-14
Bereich: Rehabilitation
Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen