Online Mitglied werden
Hinweis: Sie selbst müssen bei Ihrer bisherigen Krankenkassen nicht mehr kündigen. Die bkk melitta hmr kümmert sich um alles weitere!
Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel
Mit der Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie, bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn, die bkk melitta hmr als neue Krankenkasse wählen (ohne Einhaltung der Bindungsfrist). Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen - zum Beispiel wenn die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert wird.
Wir beraten Sie gerne
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Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!
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Hier und Jetzt! 25 Euro Freundschaftsprämie sichern!
1. Aufnahmeantrag ausfüllen
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Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag einfach in wenigen Minuten aus.
oder persönlichen Termin vereinbaren
- bei Ihnen zu Hause
- in einem unserer ServiceCenter
- telefonisch
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2. Für die elektronische Gesundheitskarte benötigen wir ein Foto von Ihnen.
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Hinweise: Ab einem Alter von 15 Jahren wird die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild des Versicherten versehen.
3. Herzlich Willkommen bei der bkk melitta hmr!
Rechtzeitig vor Mitgliedschaftsbeginn erhalten Sie Ihre Gesundheitskarte und Unterlagen. Als Service informieren wir auch Ihren Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit über Ihren Krankenkassenwechsel!
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Catia Gerling
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Cassandra Roolfs
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Jorge Ruiz Cabrera
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