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Wir beraten Sie gerne!


Haben Sie Fragen?
Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!

Die bkk melitta hmr erstattet in der Regel die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn

 

  • Ihnen wegen einer Krankheit die Haushaltsführung nicht möglich ist und
  • in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches unter 12 Jahre alt oder behindert ist und auf die Versorgung angewiesen ist und
  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.

 

Die Kosten rechnen wir entweder direkt mit der Organisation ab, die die Haushaltshilfe stellt, oder erstatten Ihnen diese Kosten in angemessenem Umfang. Auch Verwandten können wir einen Teil der Kosten (Fahrkosten und ggf. Verdienstausfall) ersetzen.

 


 

Zuzahlung

 

Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

 


 

Ärztlicher Nachweis

 

Zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Bitte sprechen Sie uns vorab an, um zu klären, ob wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe übernehmen können.

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

 

Minden
Janna Schaefer
0571 93409-1137

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Chantal Klott
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
Stephan Bayer
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Lisa Reinerth
02262 7123-122

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen