Zum Hauptinhalt springen
Vorteile der Online-Geschäftsstelle

Wir beraten Sie gerne!


Haben Sie Fragen?
Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!

Die bkk melitta hmr erstattet in der Regel die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn

 

  • Ihnen wegen einer Krankheit die Haushaltsführung nicht möglich ist und
  • in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches unter 12 Jahre alt oder behindert ist und auf die Versorgung angewiesen ist und
  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.

 

Die Kosten rechnen wir entweder direkt mit der Organisation ab, die die Haushaltshilfe stellt, oder erstatten Ihnen diese Kosten in angemessenem Umfang. Auch Verwandten können wir einen Teil der Kosten (Fahrkosten und ggf. Verdienstausfall) ersetzen.

 


 

Zuzahlung

 

Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

 


 

Ärztlicher Nachweis

 

Zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Bitte sprechen Sie uns vorab an, um zu klären, ob wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe übernehmen können.

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

 

Minden
Schaefer, Janna
0571 93409-1137

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Klott, Chantal
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Prasuhn, Sara
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Bernhardt, Anna
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
Bayer, Stephan
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Reinerth, Lisa
02262 7123-122

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen