Haushaltshilfe
Bei einer Erkrankung kommt die Haushaltsführung oftmals zu kurz. Um Sie und Ihre Familie in einer solchen Situation zu unterstützen, erhalten Sie von uns die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet.
Bitte stellen Sie den Antrag für Haushaltshilfe immer vor Beginn der Haushaltshilfe. Eine Genehmigung der Haushaltshilfe ist erst ab Tag der Antragstellung möglich.
Die bkk melitta hmr erstattet in der Regel die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn
- Ihnen wegen einer Krankheit die Haushaltsführung nicht möglich ist und
- in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches unter 12 Jahre alt oder behindert ist und auf die Versorgung angewiesen ist und
- keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
Die Kosten rechnen wir entweder direkt mit der Organisation ab, die die Haushaltshilfe stellt, oder erstatten Ihnen diese Kosten in angemessenem Umfang. Auch Verwandten können wir einen Teil der Kosten (Fahrkosten und ggf. Verdienstausfall) ersetzen.
Zuzahlung
Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Ärztlicher Nachweis
Zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Bitte sprechen Sie uns vorab an, um zu klären, ob wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe übernehmen können.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Janna Schaefer
0571 93409-1137
Bereich: Allgemeine Leistungen
Chantal Klott
05221 1026-351
Bereich: Allgemeine Leistungen
Sara Prasuhn
05223 65316-13
Bereich: Allgemeine Leistungen
Anna Bernhardt
05772 20044-13
Bereich: Allgemeine Leistungen
Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen
Lisa Reinerth
02262 7123-122
Bereich: Allgemeine Leistungen