Stationäre Vorsorgemaßnahmen
Medizinische Vorsorgemaßnahmen haben das Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorzubeugen, chronische Krankheiten zu vermeiden oder zu lindern oder eine Pflegebedürftigkeit abzuwenden.
Sie setzen ein, wenn die ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, sowie Heil- und Hilfsmitteln am Wohnort nicht mehr ausreicht.
Unterschied zur Reha: Mit einer Vorsorgemaßnahme sollen Krankheiten und ihre Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden Erkrankung soll vorgebeugt werden. Bei einer Reha soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.
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Ärztlicher Befundbericht
Wenn ambulante Kurheilmittelanwendungen am Kurort aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich sind, bieten wir in diesem Fall eine stationäre Vorsorgemaßnahme in Deutschland an. Sie werden stationär untergebracht und von anwesenden medizinischen Fachpersonal betreut und erhalten abgestimmte Kurheilmittel.
Kosten
Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung für den Aufenthalt von 10 Euro pro Tag.
Stationäre Vorsorgemaßnahme beantragen - so geht's
- Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin auf und besprechen Sie Ihr Anliegen. In diesem Gespräch soll festgestellt werden, welche Behandlung aus medizinsicher Sicht notwendig und sinnvoll ist. Ist bei Ihnen eine Vorsorge notwendig und ausreichend und sollte diese ambulant oder stationär erfolgen.
- Lassen Sie sich bei medizinischer Notwendigkeit der Leistung einen ärztlichen Befundbericht erstellen.
- Füllen Sie selbst den Selbstauskunftsbogen aus.
- Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht mit Ihrem Selbstauskunftsbogen und ggf. weiteren medizinischen Befund-/ Entlassungsberichten, Medikationsplänen oder ähnliches bei uns ein
Formulare zum Download
Ärztlicher Befundbericht - Empfehlung einer Vorsorgemaßnahme – bitte nehmen Sie diesen mit zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin und lassen ihn ausfüllen
Antrag auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme – bitte füllen Sie diesen selbst aus
Häufige Fragen
Muss ich für bei einer stationären Vorsorgemaßnahme Zuzahlungen leisten?
Ja. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag.
Werden die Fahrkosten zur Kurklinik übernommen?
Ja. Wir übernehmen die Fahrkosten bei stationären Vorsorgekuren, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Die Erstattung ist begrenzt auf 0,20 Euro je km, wenn Sie mit dem privaten PKW anreisen. Sie erhalten max. die Kosten die bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Sparpreis, 2. Klasse) entstehen würden.
Ihre Ansprechpartner zur stationären Vorsorgemaßnahme:
Karina Lamatz
05707 90055-16
Bereich: Rehabilitation
Elke Schmitt
05707 90055-15
Bereich: Rehabilitation
Oliver Schossau
05707 90055-12
Bereich: Rehabilitation
Angela Niemann
05707 90055-14
Bereich: Rehabilitation
Sarah Kubatzki
05707 90055-13
Bereich: Rehabilitation