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So kommen Sie zur bkk melitta hmr

 

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln und von den Vorteilen der bkk melitta hmr zu profitieren.

Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unseren Kolleginnen und Kollegen. 

Der Krankenkassenwechsel erfolgt völlig unkompliziert für Sie, denn wir kümmern uns um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Besonders unkompliziert ist der Wechsel übrigens, wenn Sie einen neuen Job beginnen. In den ersten 14 Tagen nach Arbeitsbeginn können Sie ohne Kündigungsfrist zur bkk melitta hmr wechseln. Das gilt auch, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder sich Ihr Versicherungsstatus ändert, zum Beispiel, wenn Ihre Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung übergeht.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So wechseln Sie zur bkk melitta hmr

 

Der Wechsel der Krankenkasse ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Nutzen Sie unseren Service und werden Sie in wenigen Schritten Mitglied der bkk melitta hmr. Dabei entscheiden Sie, ob Sie bequem alles online erledigen möchten oder ob Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen und den Wechsel durch einen unserer Mitarbeitenden unterstützt durchlaufen wollen. 

 

Dies sind die Schritte auf dem Weg zu Ihrer neuen Krankenversicherung:  

  • Mitgliedsantrag ausfüllen

Besuchen Sie unsere Website und füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag aus. Sie haben die Wahl, ob Sie dies direkt auf der Website online machen oder unterstützt durch unser Team.

  • Automatische Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse

Nach Eingang Ihres Antrags berechnen wir die Kündigungsfrist und übernehmen die Kündigung bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir erledigen alles für Sie. (Achtung: Wenn Sie bislang privat versichert waren, müssen Sie die Krankenkasse selbst über den Wechsel informieren.)

  • Information an Ihren Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung über Ihren Krankenkassenwechsel. Die bkk melitta hmr sendet die notwendige Mitgliedsbescheinigung direkt und in elektronischer Form an Ihren Arbeitgeber.

  • Willkommen bei der bkk melitta hmr

Rechtzeitig vor Beginn der Versicherung erhalten Sie Ihre Unterlagen und Ihre neue Gesundheitskarte direkt per Post. Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, benötigen wir dafür ein Foto von Ihnen, das Sie bequem online hochladen oder unseren Mitarbeitenden aushändigen können. Danach profitieren Sie von unseren umfangreichen Leistungen und dem erstklassigen Service – ganz nach Ihren Wünschen, online oder persönlich.

 

Wir behalten die Fristen im Blick

 

Für den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Fristen zu beachten, die wir für Sie natürlich mit im Blick haben. 

 

Generell gilt bei Versicherungen eine sog. Bindungsfrist, die aktuell bei 12 Monaten liegt. Dies bedeutet, dass Sie bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis nach 12 Monaten das Recht zum Wechsel haben. 

Außerhalb der Bindungsfrist besteht i.d.R. eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, prüfen beide Krankenkassen die Einhaltung der Kündigungsfristen, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Eine doppelte Mitgliedschaft oder eine Versicherungslücke ist dadurch ausgeschlossen.

 

Unter bestimmten Bedingungen gelten Ausnahmen: 

  • Wenn Sie pflichtversichert sind und Ihre Arbeitsstelle wechseln, entfällt die Kündigungsfrist und Sie können die Krankenkasse sofort zum Beginn der neuen Beschäftigung wechseln. 

  • Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen, auch wenn die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie während der Laufzeit des Tarifs an Ihre Krankenkasse gebunden. Während dieser Zeit ist ein Wechsel der Krankenkasse in der Regel nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragserhöhung gilt auch für Versicherte mit Wahltarif. 

 

Wenn Sie den Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung planen, müssen Sie die Fristen der entsprechenden PKV beachten. In der Regel ist die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wichtig ist: In diesem Fall müssen Sie die Kündigung selbst vornehmen, eine Kündigung durch die neue, gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Bei einem Wechsel aus der PKV aufgrund des Eintretens einer Versicherungspflicht gelten diese Kündigungsfristen nicht. Lassen sich hierzu gerne persönlich von uns beraten. 

 

Leistungen und Services: Darum lohnt der Wechsel zur bkk melitta hmr

 

Ein Wechsel zur bkk melitta hmr hat viele Vorteile, die über die gesetzlichen Standardleistungen hinausgehen. Unsere Krankenkasse bietet eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, die Ihre Gesundheit optimal unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung sowie umfangreiche Leistungen für Familien wie die Kostenübernahme bei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie werden finanziell unterstützt.

 

Darüber hinaus profitieren Sie von unserem attraktiven Bonusprogramm, mit dem Sie durch gesundheitsbewusstes Verhalten eine Prämie erhalten können. Der persönliche Service steht bei uns im Vordergrund: Sie haben die Wahl zwischen einem bequemen Online-Service oder einer individuellen Beratung durch unsere Mitarbeitenden an sieben Standorten, die Ihnen bei allen Fragen gerne zur Seite stehen. Mit der bkk melitta hmr erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für Ihre Gesundheit – online oder persönlich vor Ort, ganz nach Ihren Wünschen.

Weitere Vorteile durch eine Mitgliedschaft bei uns finden Sie hier und in unerem TOP-Leistungsflyer

 


 

 

Häufige Fragen rund um den Krankenkassenwechsel

 

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der bkk melitta hmr beträgt ab dem 01.01.2024 1,6 % und ist somit unterdurchschnittlich im Vergleich zu dem bundesdurchschnittlichen Beitragssatz von 1,7 %, bei überdurchschnittlichen Leistungen!

Für den Wechsel der Krankenkasse benötigen Sie in der Regel nur wenige Unterlagen. Wichtig ist der vollständig ausgefüllte Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse. 

Zur Erstellung Ihrer Gesundheitskarte benötigen wir zudem ein möglichst aktuelles Foto von Ihnen. Dieses sollte die Größenverhältnisse eines klassischen Passbildes haben, Ihr Gesicht sollte gut erkennbar sein und 70-80 % des Fotos einnehmen.

 

Nachdem Sie Ihre Mitgliedschaft bei der bkk melitta hmr durch den Eingang des Aufnahmeantrags begründet haben, bestätigen wir Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel über das elektronische Meldeverfahren. Bitte informieren Sie selbst ebenfalls ihren Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel und nennung des Namen der neuen Krankenkasse und zu wann die Mitgliedschaft beginnt. 

Ja, wenn Sie die Krankenkasse wechseln, können Ihre familienversicherten Kinder selbstverständlich mit Ihnen gemeinsam wechseln. Es genügt, wenn Sie bei der neuen Krankenkasse auf dem Antrag auf Familienversicherung angeben, dass Ihre Kinder bisher bei Ihnen familienversichert waren. Die neue Krankenkasse wird die Familienversicherung entsprechend fortführen.

Ja, wichtig ist jedoch, dass auf dem Aufnahmeantrag auch der Arbeitgeber vermerkt ist, bei dem Sie während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit angestellt sind. 

Ja, ein Wechsel der Krankenkasse ist auch während einer laufenden Leistung möglich. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kosten für die bereits begonnenen Behandlungen und setzt die Leistungen nahtlos fort. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus über den Wechsel informiert wird, damit die Abrechnung über die neue Krankenkasse erfolgen kann.

In der Regel können Sie ab dem Tag Ihrer Mitgliedschaft von dem gesamten Leistungsspektrum der bkk melitta hmr profitieren. Erhalten Sie aktuell Krankengeld oder beziehen Sie Pflegeleistungen? Bitte beachten Sie, dass es in diesen Fällen bei der Auszahlung von Leistungen zur Verzögerungen kommen kann, da uns die notwendigen Daten erst zur Verfügung gestellt werden müssen.

In der Regel können Sie Ihre Zusatzversicherungen bei einem Wechsel der Krankenkasse behalten, da diese größtenteils von privaten Versicherungen angeboten werden und nicht direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse gebunden sind. Es ist jedoch sinnvoll, vor dem Wechsel mit Ihrem Anbieter der Zusatzversicherung zu klären, ob es durch den Wechsel zu Veränderungen oder Anpassungen kommt.

Eine "geschlossene Krankenkasse" ist eine Krankenkasse, die nur für bestimmte Personengruppen zugänglich ist, wie beispielsweise Mitarbeitende bestimmter Unternehmen, Berufsgruppen oder Branchen. Nicht jeder kann Mitglied einer geschlossenen Krankenkasse werden; der Zugang ist auf eine spezielle Gruppe von Menschen beschränkt.

 

 

Die bkk melitta hmr ist neben der Zuständigkeit für diverse Unternehmen satzungsgemäß geöffnet für Versicherte aus den Bundesländern:

Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. 

 


 

Jetzt Termin vereinbaren

 

Über unser Formular zur Terminvereinbarung können Sie ganz einfach online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren

  • bei Ihnen zu Hause
  • in einem unserer ServiceCenter
  • telefonisch
  • online

Wir freuen uns auf Sie! 

 

 


 

Ihre Ansprechpartner: 

 

Minden
Catia Gerling
0571 93409-1144

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