Zahn-Extras
Als leistungsstarke Krankenkasse haben wir unser Angebot an Zahnzusatzleistungen für Sie erweitert und folgende Punkte in unsere Satzung mit aufgenommen:
Professionelle Zahnreinigung
Voraussetzung: Sie nehmen nicht an unserem Wahltarif "Zahnbehandlung exclusiv" teil. Im Rahmen dieses Wahltarifs ist der Zuschuss für eine Professionelle Zahnreinigung bereits enthalten.
BKK-Zuschuss
Bis zu 60 Euro pro Jahr und Versicherten.
Vollnarkose
Voraussetzung: Es handelt sich bei dem Eingriff um die chirurgische Entfernung von Weisheitszähnen. Zur Erstattung reichen Sie bitte die Originalrechnung bei uns ein.
BKK-Zuschuss
80 % des Rechnungsbetrages nach GOÄ, maximal 100 Euro einmal pro Jahr.
Fissuren-Versiegelung
Voraussetzung: Der Zuschuss bezieht sich auf die Fissurenversiegelung von kariesfreien Prämolaren im bleibenden Gebiss bei Kindern und Jugendlichen vom 6. bis vollendeten 18. Lebensjahr.
BKK-Zuschuss
in Höhe der BEMA-Ziffer(n), maximal 100 Euro pro Jahr.
Mikrobiologischer Test
Zur Erkennung Parodontitis verursachender Keime
BKK-Zuschuss
Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von bis zu 100 Euro pro Versicherten, alle drei Kalenderjahre.
Hinweis: Versicherte, die diese Leistung bereits im Rahmen des Wahltarifs "Zahnbehandlung exclusiv" in Anspruch nehmen, sind von dieser Satzungsmehrleistung ausgeschlossen.
Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
zwei, drei- oder mehrflächig, bei vorhandenen Metallrestaurationen in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Füllung
BKK-Zuschuss
Die Kostenerstattung erfolgt bis zu 180 Euro pro Zahn, max. 540 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Versicherte, die diese Leistung bereits im Rahmen des Wahltarifs "Zahnbehandlung exclusiv" in Anspruch nehmen, sind von dieser Satzungsmehrleistung ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Marion Koch
0571 93409-1135
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
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