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Zuzahlungsrechner

Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung jeweils 10 Prozent der Gesamtkosten der in Anspruch genommenen Leistung, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €.

Bei Heilmittelverordnung fallen zusätzlich 10,00 € für die Verordnung an und bei Krankenhausbehandlungen und stationären Vorsorge-/Rehabilitationskuren fallen 10,00 € je Behandlungstag an.

Bei der Häuslichen Krankenpflege fallen für 28 Kalendertage je Kalenderjahr 10% der Kosten sowie 10,00 € je Verordnung an.

 


 

Befreiung von der Zuzahlung

 

Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich von den gesetzlichen  Zuzahlungen befreit. Ausnahme: Fahrkosten. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die zumutbare Belastungsgrenze der Versicherten auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die bkk melitta hmr eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

 


 

Freibeträge für Familien

 

Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten werden die jährlichen Bruttoeinnahmen um 15 % als Freibetrag und für jeden weiteren im Haushalt lebenden Versicherten um 10 % der jährlichen Bezugsgröße vermindert.
 


 

Sonderregelung für chronisch Kranke

 

Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 % der Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang vor Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:

 

  • Sie sind pflegebedürftig gemäß Pflegegrad 3,4 oder 5.
  • Sie sind zu mindestens 60 % schwerbehindert
  • Sie müssen dauerhaft medizinisch versorgt werden (z.B. ärztlich, psychotherapeutisch oder  mit Arzneimitteln), damit sich die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung nicht verkürzt oder die Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
     

 

Eigene Belastungsgrenze ermitteln
 

Sie möchten Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln? Dann nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner.

 


 

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0571 93409-1138

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