Informationen zur elektronischen Patientenakte - ePA
ePA für alle kommt
Gesundheitsdaten auf einen Blick
Seit 2021 steht allen gesetzlichen Krankenversicherten die kostenfreie elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe können Sie jederzeit auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten zugreifen. Laborwerte, Untersuchungsergebnisse, verordnete Medikamente und eine Vielzahl anderer Informationen können Sie in Ihrer persönlichen digitalen Gesundheitsakte zusammenführen.
Doppeluntersuchungen vermeiden
Viele Menschen sind bei mehreren Ärzten in Behandlung. Verschiedene Fachärzte, Arztwechsel oder das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung – all das führt dazu, dass Ärzte teilweise wenig Kenntnis von der vorherigen Krankengeschichte ihrer neuen Patienten haben. Hier kommt die elektronische Patientenakte, kurz: ePA, ins Spiel.
Auf der ePA können Sie persönliche Gesundheitsdaten ablegen (lassen) – natürlich kostenlos, freiwillig und unter höchsten Datenschutzanforderungen. Ihre Zustimmung vorausgesetzt kann Ihr Arzt dann beispielsweise frühere Befunde, verordnete Medikamente, Ihre Blutwerte oder Ihren Impfstatus einsehen. So wird es ihm ermöglicht, alle gesundheitlichen Aspekte in Ihrer Behandlung zu berücksichtigen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Persönliche Daten bleiben in Ihrer Hand
Wichtig zu wissen: Sie entscheiden, welche Daten auf Ihrer ePA aktuell gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen. Und wer auf sie zugreifen darf. Ihren persönlichen Zugang zur ePA können Sie über eine App auf Ihrem Smartphone einrichten. Dabei werden Ihre persönlichen Daten verschlüsselt und streng geschützt gespeichert. Sie selbst haben Zugriff auf Ihre ePA und entscheiden, wem sie einen Einblick in Ihre Akte gewähren. Die bkk melitta hmr hat keinerlei Einsicht in Ihre Daten.
Was ändert sich in 2025?
Die ePA ist aktuell eine Antragleistung. Versicherte können sich bei Interesse die ePA-App herunterladen und ihre persönliche ePA einrichten. Ab dem 15.01.2025 gilt das Opt-Out-Verfahren. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesen (DiGiG)“. Ab dem 15.01.2025 werden dann für alle gesetzlich Versicherten schrittweise eine ePA angelegt.
Wichtig zu wissen
Versicherte, die die ePA für alle nicht nutzen möchten, können dagegen Widerspruch erheben. Versicherte müssen zukünftig also aktiv widersprechen. Die bkk melitta hmr wird alle Versicherten im Laufe der 2. Jahreshälfte 2024 schriftlich über die ePA für alle informieren.
Bitte erheben Sie einen möglichen Widerspruch erst nach Erhalt des Informationsschreibens.
Ob Sie sich gegen eine ePA entscheiden und Widerspruch einlegen oder eine ePA haben möchten, aber einer Leistungserbringereinrichtung keinen oder keinen vollständigen Zugriff auf die ePA gewähren möchten, ist allein Ihre Entscheidung. Es entstehen Ihnen daraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Diese bleibt auch zukünftig durch die etablierten Verfahren gewährleistet. Allerdings profitieren Sie in diesem Fall nicht von den Vorteilen der ePA in Ihrer medizinischen Behandlung.
Unser Tipp:
Informationen der gematik:
Die gematik bietet auf Ihrer Homepage weitere Informationen sowie ein leicht verständliches Video mit hilfreichen Basis-Informationen an.
Die Seite der gematik finden Sie hier.
Informationen des Bundesministerium für Gesundheit:
Zusätzlich können Sie sich beim Bundesministerium für Gesundheit über die Weiterentwicklung des Informationsangebots auf dem Laufenden halten.
Die entsprechende des Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier.
Unsere ePA-App
Die App „bkk melitta hmr-ePA" ist in den gängigen App-Stores zu finden.
Klicken Sie hier für den App Store von Apple (iOS)
Klicken Sie hier für den Play Store von Google (Android)