Fahrkosten
Ihre Fahrkosten werden laut Gesetzgeber dann von den Krankenkassen übernommen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung steht. Es besteht grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht für Patientinnen und Patienten. Sie beträgt bis zu 10 % der Fahrkosten (bzw. mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt). Auch für Kinder unter 18 Jahren besteht diese Zuzahlungspflicht.
Fahrten zur ambulanten Behandlung
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nach den Vorgaben des Gesetzgebers meistens nicht erstattet. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, für die jedoch eine vorherige Antragstellung und Genehmigung durch die bkk melitta hmr erforderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufgesucht wird.
Die Ausnahmen für eine Übernahme der Fahrten zur ambulanten Behandlung sind:
- onkologische Chemo- / Strahlentherapie
- Dialyse
- Pflegegrad 4 und 5, bzw. 3 mit dauerhafter Mobilitatseinschränkung
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl liegt vor
Fahrten zu ambulanten Operationen
Wird durch die ambulante OP ein stationärer Aufenthalt vermieden, kann eine Beteiligung durch die bkk melitta hmr an den Fahrkosten bis zu nächstmöglichen Behandlungsstätte erfolgen.
Fahrten zur stationären bzw. teilstationären Krankenhausbehandlung
Die Fahrkostenbeteiligung zum nächstgelegenen Krankenhaus kann erfolgen, wenn wir Kostenträger der stationären bzw. teilstationären Behandlung sind. Um ganz sicher zu gehen, ob wir Ihre Fahrkosten wirklich übernehmen dürfen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Fahrt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern!
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138
Bereich: Allgemeine Leistungen
Chantal Klott
05221 1026-351
Bereich: Allgemeine Leistungen
Myriam Sorhage
05223 65316-11
Bereich: Allgemeine Leistungen
Hannelore Neufeld
05772 20044-10
Bereich: Allgemeine Leistungen
Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen
Selina Salerno
02262 7123-121
Bereich: Allgemeine Leistungen