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Beitragssätze ab 01.01.2024

 

1000Allgemeiner Beitragssatz14,60 %
3000Ermäßigter Beitragssatz14,00 %
 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz1,60 %
 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz1,70 %
0001Pflegeversicherung3,40 %
 Beitragszuschlag für Kinderlose0,60 %
 Beitragsabschlag für das zweite bis fünfte Kind je0,25%
0100Rentenversicherung18,60 %
0050Insolvenzgeldumlage0,06 %
0010Arbeitslosenversicherung2,60 %
 Beitragssatz aus Versorgungsbezug plus kassenindividueller Zusatzbeitragssatz.16,20 %

 

 


 

Umlagekassen 2024

 

  UmlagesatzErstattung
U1Bei Krankheit2,70 %65 %
U2Bei Mutterschaft0,36 %100 %
U2Beschäftigungsverbot0,36 %120 %

 

 


 

Fälligkeit der Beiträge 2024

 

Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit1

 

MonatJan. Feb.MärzAprilMaiJuni
Fälligkeitstag29.27.26.26.28.2 /29.26.
MonatJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez
Fälligkeitstag29.28.26.28/2928.23.

Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

2 Gilt für Bundesländer, in denen der 30. Mai (Fronleichnam) ein gesetzlicher Feiertag ist.

Gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober /Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist. 

 

Der drittletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher  Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. Die bkk melitta hmr  hat ihren Sitz in Minden (NRW). Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
 
Bitte beachten Sie bei Ihrer Zahlung, dass der Beitrag nur dann pünktlich gezahlt ist, wenn die Beitragszahlung am drittletzten Bankarbeitstag dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben ist.

 


 

Abgabetermin Beitragsnachweis 2024

 

Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit1

 

MonatJan.Feb.MärzAprilMaiJuni
Abgabetag25.23.22.24.24./27.24.
Monat JuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez
Abgabetag25.26.24.24.3 / 25.25.19.

Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

2 Gilt für Bundesländer, in denen der 30. Mai (Fronleichnam) ein gesetzlicher Feiertag ist.

Gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober /Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist. 

 

 

Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises gilt der zweite Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge.
 
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in Ihrer Besprechung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzuges klargestellt, dass die Aussage, nach der der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages vorliegen muss, so zu verstehen ist, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr dieses Tages vorzuliegen hat. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann.

 


 

Beitragsnachweis

 

Für maschinelle Datenübermittlung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen gelten: 

 

  • Betriebs-Nr. der bkk melitta hmr: 369 169 35
  • Empfänger-Betriebs-Nr. der BITMARCK Service GmbH: 353 821 42  
  • sv.net: Software Beitragsnachweise, Meldungen, AAG Erstattungsanträge etc.

 

Seit dem 01.01.2006 können Sie Meldungen nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen oder mit Hilfe maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die bkk melitta hmr übermitteln.
 
Seit dem 01.01.2011 ist das elektronische Erstattungsverfahren auch für AAG Erstattungsanträge (zur U 1 und U 2) sowie für die Meldung von Versorgungsbezügen verpflichtend. Auch für Verdienstbescheinigungen ist die maschinelle Übermittelung ab 01.01.2011 Pflicht.  
 
Interessierte Arbeitgeber erhalten die Vollversion oder Updates der notwendigen Software der Firma ITSG unter folgendem Link: https://www.itsg.de/produkte/sv-net/

Bei technischen Problemen hilft Ihnen die ITSG unter der Rufnummer: 06104 600500

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

Herford
Team Arbeitgeberservice
0571 93409-8230

Abteilung: Beiträge/Mitgliedschaften