Wahltarif Selbstbehalt
Die bkk melitta hmr bietet ihren Mitgliedern verschiedene Wahltarife an, die sich stärker an den individuellen Bedürfnissen der Versichertengemeinschaft orientieren. Nehmen Sie nur die gesetzlichen Vorsorgeleistungen in Anspruch? Dann ist der Wahltarif „Selbstbehalt“ genau das Richtige für Sie!
Wahltarif Selbstbehalt
- Jede von Ihnen in Anspruch genommene Leistung – Präventions- und Vorsorgeleistungen ausgeschlossen – wird auf den Selbstbehalt angerechnet. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie Ihre Prämie in voller Höhe.
- Das maximale Risiko beläuft sich für Sie auf die Differenz zwischen Ihrem jährlichen Selbstbehalt und der Prämie.
- Die Höhe des Selbstbehalts ist gestaffelt und richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Grundlage für die Einstufung sind die beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds sowie seiner familien-versicherten Angehörigen. Für die Einstufung gilt jeweils das Jahreseinkommen des abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Zeitpunkt der Wahl des Selbstbehalts.
- Die Teilnahme ist freiwillig und nicht mit höheren Beiträgen verbunden. An die Wahl des Selbstbehalts sind Sie für drei Jahre gebunden, ebenso wie an die Wahl der Krankenkasse.
Berücksichtigung bei der Steuererklärung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern.
Als Krankenkasse sind wir somit verpflichtet die Höhe Ihrer maximalen Prämie je Kalenderjahr an das für Sie zuständige Finanzamt zu melden.
Dabei ist es unerheblich, ob
- Die volle Prämie ausgezahlt wurde
- Die Prämie zum Teil ausgezahlt wurde und mit Leistungen verrechnet wurde oder
- In Anspruch genommen Leistungen die Höhe der Prämie übersteigen und die Krankenkasse Leistungen zurückgefordert hat
Sollten sich noch steuerrechtliche Rückfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Sonderkündigungsrecht bei Hilfebedürftigkeit
Bei auftretender akuter Hilfebedürftigkeit haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt beispielsweise, wenn Beiträge von Dritten gezahlt werden (z.B. vom Sozialamt).
Mehr Informationen hierzu erhalten gerne von uns persönlich.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Anna Bernhardt
05772 20044-13
Bereich: Allgemeine Leistungen