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Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

 


 

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