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Online-Geschäftsstelle

Wie wird Kinderkrankengeld beantragt?

 

Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, stellt Ihnen der Arzt Ihres Kindes eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bitte an uns weiterleiten.

  • Wichtig: Die Rückseite der Bescheinigung ist von Ihnen persönlich auszufüllen. Sobald uns eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers erreicht hat, überweisen wir das Kinderkrankengeld direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.

 


 

Hinweis

 

Der Antrag und die Anlagen können über die Onlinegeschäfsstelle übermittelt und eingereicht werden. Nach der Prüfung werden diese auch deutlich schneller bearbeitet!

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

Nordenham
Tim Köpke
04731 9334-141

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen