Kinderkrankengeld
Wenn Sie wegen der Pflege oder Betreuung Ihres kranken und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr pro Elternteil – bzw. für Alleinerziehende bis zu 20 Tage – Krankengeld für jedes Kind, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber besteht. Der Höchstanspruch bei mehreren Kindern beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr bzw. 50 Tage für Alleinerziehende. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren bzw. auf Hilfe angewiesene behinderte Kinder, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung zeitlich unbegrenzt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gibt es eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes. Es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage pro Jahr und Kind (Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage). Bei mehreren anspruchsberechtigten Kindern liegt die Grenze bei 30 Arbeitstagen (bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 70 Arbeitstagen).
Wie wird Kinderkrankengeld beantragt?
Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, stellt Ihnen der Arzt Ihres Kindes eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bitte an uns weiterleiten.
- Wichtig: Die Rückseite der Bescheinigung ist von Ihnen persönlich auszufüllen. Sobald uns eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers erreicht hat, überweisen wir das Kinderkrankengeld direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Hinweis
Der Antrag und die Anlagen können über die Onlinegeschäfsstelle übermittelt und eingereicht werden. Nach der Prüfung werden diese auch deutlich schneller bearbeitet!
- Noch nicht registriert? Jetzt einfach & schnell hier in der Onlinegeschäftsstelle registrieren und von vielen Vorteilen profitieren!
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Tim Köpke
04731 9334-141
Bereich: Allgemeine Leistungen