Künstliche Befruchtung
Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss.
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BKK-Zuschuss
250 Euro je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche.
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