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Die wissenschaftliche Erklärung der Wirkung ist zwar nicht einheitlich beschrieben, sie wird aber überwiegend so gedeutet: Die Nadeln können körpereigene schmerzdämpfende Endorphine oder auch Neurotransmitter, das sind Nervenüberträgersubstanzen, freisetzen. So können Schmerzsignale das Gehirn nicht erreichen. Akupunktur kann beruhigend wirken, die Muskelspannung senken und die Durchblutung fördern.

 


 

Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerzen

 

Sie führen seit Jahren die Liste der häufigsten Krankheiten und auch Fehlzeiten an: Rückenbeschwerden und Knieprobleme.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzte und Krankenkassen vertreten sind, hat Studien ausgewertet und die Voraussetzungen für die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog bei bestimmten Krankheiten festgestellt.

 

Akupunktur hilft bei

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und ggf. nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz)
  • chronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose (seit mindestens sechs Monaten).

 

Festgestellt wurde, dass hier die Akupunktur ein wirksames Verfahren darstellt, das zu einer deutlichen Verbesserung der Schmerzen und damit verbundener Begleiterscheinungen, wie beispielsweise geringerer Schmerzmittelkonsum, führt. Und dies bei einem sehr geringen Nebenwirkungsrisiko und kaum Gegenanzeigen.

 

Bei diesen chronischen Krankheiten ist die Akupunktur ein wichtiger Baustein der Schmerztherapie, allerdings meist nicht als alleinige Anwendung, sondern eingebettet in ein Konzept weiterer Maßnahmen mit dem Ziel, Schmerzen zu lindern und Funktionen zu verbessern.

 

Fazit: Bei chronischen Rücken- und Kniebeschwerden bringt die Akupunktur als wirksame und schonende Behandlungsmethode deutlich bessere Erfolge als die Standardtherapie (z.B. mit Medikamenten und physikalischen Anwendungen).

 

Diese Vorteile bestätigten sich in den vorliegenden Studien leider nicht bei Migräne und Spannungskopfschmerzen. Deshalb gehört die Akupunktur bei diesen und weiteren Krankheiten nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung!

 

Fachlich qualifizierte Ärzte

 

Ärzte, die Akupunktur für unsere Versicherten anbieten, müssen neben der Zusatzweiterbildung „Akupunktur“ auch Kenntnisse in psychosomatischer Grundversorgung und in der Schmerztherapie nachweisen.

 

Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sind jeweils bis zu zehn Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu fünfzehn Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen (Dauer mindestens 30 Minuten) mit jeweils 14 bis 20 Nadeln vorgesehen. Bei chronischen Kniegelenksbeschwerden gilt entsprechendes, wobei je behandeltem Knie jeweils 7 bis 15 Nadeln angewendet werden.

 

Eine erneute Behandlung kann frühstens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

 

Nach der Eingangsdiagnostik (u.a. Schmerzanalyse, Therapieplan, schmerztherapeutisches Gesamtkonzept) folgt die Akupunktur bis zur Abschlussuntersuchung (Eingangs- und Verlaufsdokumentation).

 


 

BKK-Leistung

 

Die bkk melitta hmr sichert eine vertragsärztliche Versorgung nach dem aktuellen wissenschaftlich anerkannten Stand der Medizin. 

Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie eines oder beider Kniegelenke werden die Kosten (ärztliche Leistungen einschl. Sachkosten) über die Gesundheitskarte übernommen. Eine Zuzahlung des Versicherten ist nicht vorgesehen.

 

Eine Erstattung von privat gezahlten Kosten kann nicht erfolgen. 

 


 

Unser Tipp: 

 

Zu der Suche von geeigneten Ärzten können Sie die Internetseiten der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nutzen, wie zum Beispiel:

 

Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Arztauskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen 

 


 

 

 

Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

Minden
Geraldine Sagemüller
0571 93409-1133

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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05221 1026-323

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