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Antrag auf Auszahlung des BKK Baby-Bonus

Für Kinder, die nach dem 01.01.2022 geboren und bei der bkk melitta hmr angemeldet werden, haben weibliche Versicherte Anspruch auf einen Baby-Bonus, wenn mindestens eine der aufgelisteten Maßnahmen erfüllt ist:

 

  • Die Versicherte nimmt während der Schwangerschaft sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinie G-BA wahr.
  • Für das Kind werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 durchgeführt.

 

Neuerung zum 01.01.2024: Für alle Kinder, die nach dem 01.01.2024 geboren sind entfällt die Voraussetzung, dass sie bei der bkk melitta hmr angemeldet sein müssen. 

 


 

BKK-Zuschuss

 

Wir erstatten 50 Euro für die Vorsorgeuntersuchung der Mutter und 50 Euro pro Kind für die Kindervorsorgeuntersuchung, nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.

 

Hier gelangen Sie zum Antragsformular!

 


 

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Minden
Susanne Dähn
0571 93409-1187

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Janine Reddig
05221 1026-316

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
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05223 65316-10

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05772 20044-10

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Wiehl
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02262 7123-121

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