Hebammenrufbereitschaft für werdende Mütter
Lassen Sie sich während der Geburt von Ihrer vertrauten Hebamme begleiten und beraten. Die Hebammen-Rufbereitschaft stellt sicher, dass die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen „rund um die Uhr“ für Sie als werdende Mutter erreichbar und einsatzbereit ist.
Als schwangere Frau haben Sie von der 37.-42. Schwangerschaftswoche vor der Entbindung Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.
BKK-Zuschuss
90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro je Schwangerschaft bei einer zugelassenen Hebamme. Zur Erstattung ist die Originalrechnung einzureichen.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Minden
Ramona Weber
0571 93409-1147
Ramona Weber
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Herford
Chantal Klott
05221 1026-351
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Nordenham
Tim Köpke
04731 9334-141
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Wiehl
Lisa Reinerth
02262 7123-122
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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