BKK Kinderwunsch
Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Mit BKK Kinderwunsch unterstützt Sie die bkk melitta hmr ab sofort mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.
Knapp 25 Prozent der Frauen und Männer in Deutschland zwischen 20 und 50 Jahren sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert: 1970 waren nur 10 Prozent der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes über 30 Jahre alt, 1990 waren es bereits 25 Prozent. Die Tendenz ist weiterhin steigend: 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt.
BKK Kinderwunsch
Jedoch geht die Fruchtbarkeit - egal ob bei Mann oder Frau - mit zunehmenden Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Gleichzeitig nimmt die Frage, wann der perfekte Zeitpunkt für die Familienplanung ist, heute wesentlich mehr Raum ein als früher. Hinzu kommen Belastungen aus der Umwelt sowie berufliche Stressfaktoren, welche die Kinderlosigkeit mit verursachen können. Der unerfüllte Kinderwunsch kann eine große psychische Belastung darstellen und auch innerhalb der Partnerschaft zu Problemen führen.
Gut, wenn es da einen Partner gibt, der diese gesellschaftlichen Veränderungen erkennt und für seine Versicherten ein umfassendes exklusives Angebot hat. Zusammen mit dem Berufsverband der Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e. V.) wurde ein Angebot entwickelt, welches Versicherten auf dem Weg zur Erfüllung ihres Kinderwunsches unterstützt und entlasten soll.
Mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“ steht ein umfassendes Premiumangebot hierbei zur Verfügung
- Beteiligung an zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von jeweils 350 Euro
- Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von jeweils 250 Euro
- Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch (Voraussetzung: Versicherung beider Ehepartner bei der bkk melitta hmr, es sei denn, der Ehepartner kann sich nicht gesetzlich versichern)
- Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch. Die restlichen Kosten (z. B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind vollständig privat zu leisten. - Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
- Vermeidung einer zusätzlichen hormomellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
Teilnahme
Die Teilnahme ist freiwillig. Versicherte die an dem Vertrag teilnehmen möchten, unterschreiben bei ihrem Reproduktionsmediziner die Teilnahmeerklärung, die zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung an die bkk melitta hmr zur Prüfung der Kostenübernahme übermittelt wird. Nach der Genehmigung kann mit der Behandlung begonnen werden.
Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt direkt mit der bkk melitta hmr, Versicherte erhalten in der Praxis lediglich eine gesonderte Rechnung über deren Eigenanteil.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Ramona Weber
0571 93409-1147
Bereich: Allgemeine Leistungen
Chantal Klott
05221 1026-351
Bereich: Allgemeine Leistungen
Sarah Amberge
05223 65316-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
Anna Bernhardt
05772 20044-13
Bereich: Allgemeine Leistungen
Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen
Lisa Reinerth
02262 7123-122
Bereich: Allgemeine Leistungen