Heilmittel
Heilmittel kommen als Unterstützung der Ärztlichen Therapie zum Einsatz. Sie können Beschwerden bessern oder sogar zur Heilung beitragen. Ob Krankengymnastik, eine Massage, Ergotherapie oder eine Sprach- und Stimmtherapie: Heilmittel behandeln eine Krankheit an der Wurzel und beseitigen ihre Ursache.
Wir übernehmen die vertraglichen Kosten für Heilmittel. Die medizinische Notwendigkeit muss vorab durch einen Arzt auf einer Heilmittelverordnung bescheinigt werden. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres tragen Sie lediglich 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 € Verordnungsblattgebühr pro Verordnung.
- Beispiel
Es werden sechs Massagen verordnet, die insgesamt 60,00 € kosten. In diesem Fall beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 16,00 € (6,00 € für die Behandlungskosten und 10,00 € Verordnungsblattgebühr). Gleiches gilt auch, wenn Heilmittel wie Bäder und Krankengymnastik bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen abgegeben werden.
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Myriam Sorhage
05223 65316-11
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Sara Prasuhn
05223 65316-13
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Sarah Amberge
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Anna Heinrichs
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Abteilung: Versichertenservice
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Vanessa Spilker
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Bereich: Allgemeine Leistungen
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