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Wir übernehmen die vertraglichen Kosten für Heilmittel. Die medizinische Notwendigkeit muss vorab durch einen Arzt auf einer Heilmittelverordnung bescheinigt werden. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres tragen Sie lediglich 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 € Verordnungsblattgebühr pro Verordnung.

 

  • Beispiel
    Es werden sechs Massagen verordnet, die insgesamt 60,00 € kosten. In diesem Fall beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 16,00 € (6,00 € für die Behandlungskosten und 10,00 € Verordnungsblattgebühr). Gleiches gilt auch, wenn Heilmittel wie Bäder und Krankengymnastik bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen abgegeben werden.

 


 

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Bünde
Myriam Sorhage
05223 65316-11

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
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05223 65316-12

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Bereich: Allgemeine Leistungen
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Anna Heinrichs
05223 65316-10

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Vanessa Spilker
05223 65316-14

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Bereich: Allgemeine Leistungen