Ungeplant schwanger – Was nun?
Die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, ist eine sehr persönliche und oft schwierige. Es gibt jedoch viele Wege, sich in dieser Situation gut zu informieren und Unterstützung zu erhalten, damit Sie die für sich richtige Entscheidung treffen können.
Auf dieser Seite finden Sie einige wichtige Punkte, die Sie bei der Entscheidungsfindung und den nächsten Schritten beachten sollten.
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Themen im Überblick
Wenn Sie ungewollt schwanger sind und überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, ist es wichtig, sich frühzeitig medizinische Unterstützung und Beratung zu suchen. Sie haben Anspruch auf Beratung durch eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Die Beratung kann vor Ort in den Räumen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, aber etwa auch per Telefon oder Videochat stattfinden. Zudem ist die Beratung kostenlos. Auch eine vertraute Person kann Sie emotional unterstützen.
In bestimmten Fällen, wie bei medizinischen oder kriminologischen Gründen (z. B. bei Gesundheitsrisiken oder einer Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt), ist die Beratung nicht verpflichtend, aber dennoch ratsam.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen legal, insbesondere aus medizinischen oder kriminologischen Gründen. Bei kriminologischen Gründen muss der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgen. Aus medizinischen Gründen gilt die Möglichkeit auch über die zwölfte Schwangerschaftswoche hinaus.
Bei einer Entscheidung auf Wunsch (d.h., aus einem Schwangerschaftskonflikt) muss die Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle nachgewiesen werden und der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgen.
- Medikamentöser Abbruch:
Dieser kann bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und erfolgt über mehrere Tage mit Medikamenten, die in der Arztpraxis ausgegeben werden
- Operativer Abbruch (Absaugmethode):
Diese Methode wird oft als Standardverfahren verwendet und erfolgt unter örtlicher Betäubung oder Kurz-Narkose.
Die bkk melitta hmr übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn dieser aus medizinischen oder kriminologischen Gründen erfolgt. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.
Bei einem Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonflikts können die Kosten nur übernommen werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie ein geringes Einkommen haben. Die Einkommensgrenze liegt im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 bei 1.446 Euro netto monatlich. Diese Grenze erhöht sich für jedes unterhaltspflichtige Kind und bei hohen Unterkunftskosten. Wenn Sie unter dieser Grenze verdienen, können Sie bei der bkk melitta hmr vor dem Abbruch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wir prüfen dann im Auftrag der Bundesländer, ob die Kosten aus Mitteln der Länder finanziert werden dürfen.
Alle Beratungen und Gespräche sind vertraulich. Wenn Sie möchten, können Sie die Beratung auch anonym durchführen lassen. Wenn Sie sich in dieser schwierigen Situation befinden, ist es wichtig, sich nicht allein zu fühlen. Es gibt viele Beratungsstellen und Ärztinnen/Ärzte, die Ihnen helfen können, eine informierte Entscheidung zu treffen, die zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.
Kostenübernahme
Möchten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch stellen, also ohne medizinische oder kriminologische Gründe?
Dann finden Sie den Antrag hier.
Wir bitten Sie, den Antrag auf Gewährung von Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch vollständig auszufüllen. Zusätzlich sind, sofern zutreffend, die folgenden Nachweise erforderlich, die bitte in Kopie eingereicht werden sollten:
- aktuelle Einkommensnachweise, wie z. B. eine Verdienstbescheinigung, der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder ein Rentenbescheid
- aktuelle Bescheide über Sozialleistungen, wie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- aktuelle Nachweise über Miet- oder Kreditzahlungen, wie z. B. Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen
- aktuelle Vermögensnachweise, wie z. B. Sparbücher
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Elterngeld, wie z. B. Kontoauszüge
- Nachweise über Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld
Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns zeitnah einen Berechtigungsschein. Mit diesem können Sie in eine Arztpraxis oder Klinik Ihrer Wahl gehen, um den Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Denken Sie bitte daran, auch den Nachweis über die Beratung mitzunehmen.
Beratungsstellen
Beratungsstellen in Ihrer Nähe
- finden Sie auf der Website von familienplanung.de https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/
Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- erreichen Sie unter 0800 40 40 020
- oder über die Website https://www.hilfetelefon-schwangere.de/.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Klott, Chantal
05221 1026-351
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Amberge, Sarah
05223 65316-12
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