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Was ist das eRezept?

 

eRezept steht für „elektronisches Rezept“. Das eRezept ersetzt das bisherige rosa Muster 16 (Formular für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln).

Ihr Arzt erstellt das eRezept und speichert es im Gesundheitsnetz verschlüsselt und sicher ab. Als Patient können Sie das eRezept mit der eRezept-App der gematik verwalten. Sie haben aber weiterhin auch immer die Möglichkeit, einen Ausdruck mit den entsprechenden Rezeptcodes (ähnlich wie ein QR-Code) von Ihrem Arzt zu erhalten.  Sie benötigen hierfür kein Smartphone und auch keine NFC-fähige Gesundheitskarte. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das eRezept in der Apotheke einlösen.

Das Ziel des eRezepts ist es, Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch den Wegfall unleserlicher Papier-Rezepte. Mit der eRezept-App kann man außerdem Informationen zur Apotheke einsehen und die Apotheke nach deren Serviceangebot auswählen. 

 


 

Einreichen von Privat-E-Rezepten

 

Technisch ist es bereits möglich, Privat-E-Rezepte für Impfstoffe/Arzneimittel auszustellen. Diese können wie ein Kassen-Rezept in der Apotheke eingereicht werden, müssen allerdings wie bislang grüne (=apothekenpflichtige Arzneimittel) oder blaue (=verschreibungspflichtige Arzneimittel) Papierrezepte zunächst selbst bezahlt werden. 

Für die Erstattung ist ein Nachweis des Privat-E-Rezeptes aus der Apotheke mit folgenden Angabe erforderlich:

  • Angaben des Versicherten
  • Angaben des Arztes
  • Ausstellungsdatum
  • verordnetem Arzneimittel / verordnetem Impfstoff
  • PZN (Pharmazentralnummer)
  • sowie der Kaufbeleg/ die Quittung

Diese Belege gelten dann als Nachweise für unsere Satzungsleistungen wie ReiseschutzimpfungenArzneimittel in der Schwangerschaft oder Alternative Arzneimittel.  

 


 

Weitere Infos finden Sie hier unter:

 

Gematik: E-Rezept - Der schnelle Weg zum richtigen Medikament

Das E-Rezept für Deutschland

Gematik: Mediathek

 


 

Die perspektivische Entwicklung des eRezepts

 

Künftig sollen auch alle weiteren Leistungen neben den Arzneimitteln schrittweise elektronisch verordnet werden können. 

Beispielsweise sind ab dem Juli 2025 die Einlösung von Betäubungsmitteln mit dem eRezept geplant, ab Januar 2027 sollen Heilmittel und ab Juli 2027 sollen Hilfsmittel einzulösen sein. 

Über die veranlassten Leistungen hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Das am 23. Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht Regelungen vor, die es Krankenkassen ermöglicht, elektronische Übermittlungen von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen zu erproben und damit dafür zu sorgen, dass Verordnungen elektronisch übermittelt werden können. Ab Januar 2025 werden Digitale Gesundheitsanwendungen, auch DiGAs genannt, von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet. 

 

 


 

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