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Wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

 

Ziel der Osteopathie ist nicht die Bekämpfung einer Krankheit oder eines Symptoms. Stattdessen sollen die Funktionsstörungen und Blockaden, die eine Krankheit herbeiführen, begünstigen oder aufrechterhalten, gelöst werden. Auf diese Weise wird dem Körper geholfen, die Gesundheit wiederzuerlangen. Somit ist eine Osteopathiebehandlung bei den meisten Krankheiten sinnvoll, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme des Körpers und der Organe sind.

 


 

Anwendungsgebiete

 

Die Anwendungsgebiete der Osteopathie sind sehr weitreichend. Beispielsweise können folgende Beschwerden durch eine osteopathische Behandlung gelindert werden:

  • Hexenschuss, Ischialgie, Schleudertrauma, Verstauchung
  • Verdauungsstörungen, Sodbrennen, Organsenkung
  • Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Tinnitus, Kiefergelenksproblematik
  • Menstruationsbeschwerden, klimakterische Beschwerden
  • geburtsbedingte Schädel- und Gesichtsverformungen, Schiefhals, Kiss-Syndrom, Skoliose, Hüftdysplasie, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS)
  • Neurodermitis, Gürtelrose

 


 

Wie erfolgt die Abrechnung?

 

Sie erhalten von Ihrem Osteopathen eine Rechnung, die Sie vorab begleichen. Die Originalrechnung reichen Sie bitte anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Kostenerstattung (eine Vorlage finden Sie auch im FormularCenter) bei uns ein. Gemäß unserer Satzung werden wir den erstattungsfähigen Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

 


 

BKK-Zuschuss

 

Wir erstatten bis zu 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten.

Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.

 


 

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Espelkamp
Jeanette Giannopoulos
05772 20044-11

Abteilung: Versichertenservice
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