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Zahnfehlstellungen gibt es in den verschiedensten Ausprägungen. Um hier eine Orientierung zu ermöglichen, erfolgt die Einteilung der Fehlstellung  in die Schweregrade 1-5 (die sogenannte KIG- Einstufung). Ab der Stufe 3 werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung gemäß BEMA von uns übernommen.

 

Bevor die kieferorthopädische Behandlung losgehen kann, ist jedoch einiges zu beachten

 

  • Der Kieferorthopäde stellt nach einer eingehenden Diagnostik einen Behandlungsplan aus, auf dem er die Zahnfehlstellung, die Therapiemaßnahmen, die voraussichtlichen Kosten und die Dauer der Behandlung vermerkt. Diesen Plan leitet er zur Prüfung und Genehmigung an uns weiter. Die Behandlung kann beginnen, sobald der Plan von uns bewilligt an die Praxis zurückgeschickt wurde.
  • Eine kieferorthopädische Behandlung kann durchaus einige Jahre dauern. Im Laufe der Behandlung wird der Kieferorthopäde quartalsweise Rechnungen ausstellen (bitte gut aufbewahren!). 80% der Kosten werden sofort von uns an den Kieferorthopäden bezahlt. Die übrigen 20% verbleiben zunächst als Eigenanteil für Sie. Diesen Betrag erstatten wir jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung an Sie zurück. Befinden sich zwei Ihrer Kinder in kieferorthopädischer Behandlung erhöht sich der Anteil der von uns gezahlt wird für das zweite und jedes weitere Kind auf 90%; der Eigenanteil für Sie beträgt somit nur noch 10%.
  • Die Behandlung Ihres Kindes wurde erfolgreich abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Eine anstrengende Zeit liegt hinter Ihnen und Ihrem Kind! Der Kieferorthopäde stellt nun eine Abschlussbescheinigung aus, die Sie bitte zusammen mit den Originalrechnungen zur Erstattung Ihres Eigenanteils bei uns einreichen. Die Erstattung der Eigenanteile erfolgt dann direkt auf Ihr Konto.
     


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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

Minden
Christine Gafner
0571 93409-1192

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Kieferorthopädische Behandlung/Zahnmedizin