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Vorteile der Online-Geschäftsstelle

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

 


 

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Minden
Hägermann-Ihlo, Tina
0571 93409-1138

Abteilung: Versichertenservice
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Herford
Reddig, Janine
05221 1026-316

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Bünde
Prasuhn, Sara
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Bernhardt, Anna
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
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04731 9334-142

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Bereich: Allgemeine Leistungen  
Wiehl
Ludes, Miriam
02262 7123-120

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