Zum Hauptinhalt springen

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

 

Minden
Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Janine Reddig
05221 1026-316

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Jeanette Giannopoulos
05772 20044-11

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Miriam Ludes
02262 7123-120

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen